Die gesammelten Unterschriften und das Anliegen werden dem Bundestag übergeben. Der Petitionsausschuss prüft die Forderungen und gibt eine Empfehlung an den Bundestag, der dann entscheidet.
Die gesammelten Unterschriften und das Anliegen werden dem Bundestag übergeben. Der Petitionsausschuss prüft die Forderungen und gibt eine Empfehlung an den Bundestag, der dann entscheidet.