Jede Person – egal welchen Alters oder welcher Staatsangehörigkeit – kann eine Petition einreichen oder unterstützen. Auch Kinder und Jugendliche dürfen mitmachen.

Wir reichen die Petition an den Deutschen Bundestag ein. Dessen Zuständigkeit ist durch die formale Einreichung über den Petitionsausschuss überprüft und sichergestellt.