Man reicht sein Anliegen schriftlich oder online beim Petitionsausschuss des Bundestages ein. Dort wird es geprüft und beraten. Wer eine Petition unterstützt, trägt sich mit Namen und Adresse ein. Am Ende entscheidet der Bundestag, wie mit dem Anliegen umgegangen wird.
Wir reichen die Petition an den Deutschen Bundestag ein. Dessen Zuständigkeit ist durch die formale Einreichung über den Petitionsausschuss überprüft und sichergestellt wurde.