Jede Person darf eine Petition nur einmal unterschreiben bzw. mitzeichnen – ganz gleich, ob online oder auf einer analogen Unterschriftenliste. Mehrfachunterzeichnungen derselben Petition sind nicht zulässig und werden bei der Auswertung nicht berücksichtigt.
Quellen:
FAQ des Bundestags zu Petitionen
Verfahrensgrundsätze des Petitionsausschusses