FAQ – Häufig gestellte Fragen
Erweiterte FAQ-Liste mit leicht verständlichen Antworten
Du möchtest mehr über unsere Petition, den Deutschlandtakt oder die Initiatoren erfahren? Hier findest Du Antworten auf die wichtigsten Fragen – verständlich erklärt, auch für alle, die mit dem Thema noch nicht vertraut sind.
Alles rund um…
Allgemeines zur Petition
Wir informieren Dich über den Stand der Petition und die nächste Schritte über all unsere Kanäle – hier auf der Petitionswebseite, auf den einzelnen Social Media Kanälen der Petitions-Kooperationsinstitutionen. Die Links findest Du unten im Footer der Webseite.
Das Petitionsrecht ist im Grundgesetz, Artikel 17, verankert. Es garantiert jeder natürlichen Person – unabhängig von Alter, Staatsangehörigkeit oder Wohnort – das Recht, sich mit Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu wenden.
Unterschieden wird zwischen dem Einreichen einer Petition (also dem Start eines Anliegens) und dem Mitzeichnen oder Unterschreiben einer bestehenden Petition.
• Einreichen: Jede Person kann eine Petition einreichen, auch Minderjährige oder Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit.
• Unterschreiben/Mitzeichnen: Ebenso kann jede Person eine Petition mitzeichnen, um ein Anliegen zu unterstützen.
• Für öffentliche Petitionen beim Bundestag ist in der Regel eine Registrierung auf der Petitionsplattform erforderlich.
Jede Person darf eine Petition nur einmal mitzeichnen.
Quellen:
Rechtliche Grundlagen des Petitionsrechts
FAQ des Bundestags zu Petitionen
Verfahrensgrundsätze des Petitionsausschusses
Die Petition wird gemeinschaftlich von drei Organisationen eingereicht: dem Westfälisch-Lippischen Landfrauenverband e.V., dem Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband e.V. und der Initiative WiduLand e.V.
Als offizielle Ansprechpartnerin und Petentin für diesen Zusammenschluss fungiert Sarah Brodowski. Sie übernimmt die Einreichung der Petition im Namen aller drei Vereine und steht für Rückfragen zur Verfügung.
Kontakt: it@widuland.de
Hinweis: Bei gemeinschaftlichen Petitionen muss laut Bundestag immer eine Ansprechpartnerin oder ein Ansprechpartner benannt werden, der die Einreichung übernimmt und als Kontaktperson fungiert.
Teile die Petition, informiere Dein Umfeld und werde gerne offizielle:r Unterstützer:in hier auf der Petitions-Webseite.
Unter Downloads findest Du Material, das Du digital nutzen kannst.
Falls Du uns aktiv mit Infoständen oder Infoveranstaltungen in Deinem Umfeld unterstützen magst, aber Dir unsicher bist, wie Du all die – teilweise komplexen – Infos rüber bringen kannst, sprich uns an. Wir helfen gerne, indem wir z.B. unser KnowHow in Form von einem (kurzen) PowerPoint-Vortrag teilen.
Eine Petition ist eine offizielle Bitte oder Beschwerde, die Bürger:innen an den Bundestag oder andere Behörden richten können. Damit kann man auf Missstände aufmerksam machen oder Veränderungen anregen. Das Recht auf Petition ist im Grundgesetz verankert.
Jede Person – egal welchen Alters oder welcher Staatsangehörigkeit – kann eine Petition einreichen oder unterstützen. Auch Kinder und Jugendliche dürfen mitmachen.
Wir reichen die Petition an den Deutschen Bundestag ein. Dessen Zuständigkeit ist durch die formale Einreichung über den Petitionsausschuss überprüft und sichergestellt.
Man reicht sein Anliegen schriftlich oder online beim Petitionsausschuss des Bundestages ein. Dort wird es geprüft und beraten. Wer eine Petition unterstützt, trägt sich mit Namen und Adresse ein. Am Ende entscheidet der Bundestag, wie mit dem Anliegen umgegangen wird.
Wir reichen die Petition an den Deutschen Bundestag ein. Dessen Zuständigkeit ist durch die formale Einreichung über den Petitionsausschuss überprüft und sichergestellt wurde.
Deutschlandtakt bezeichnet das Gesamtkonzept für einen deutschlandweit abgestimmten Taktfahrplan, der bessere Anschlüsse, kürzere Reisezeiten und mehr Kapazität für Personen- und Güterverkehr schaffen soll.
Der Zielfahrplan ist das zentrale Planungsinstrument dieses Konzepts: Er zeigt, wie das Fahrplanangebot im Idealfall aussehen soll und welche Aus- und Neubauten dafür nötig sind.
Der Zielfahrplan wird regelmäßig überarbeitet – aktuell liegt die dritte Version vor. Das zeigt, dass der Deutschlandtakt kein starres Konzept ist, sondern laufend angepasst werden kann.
Die Petition läuft für einen festgelegten Zeitraum. Alle wichtigen Termine und den aktuellen Stand finden Sie auf unserer Webseite im Zeitstrahl.
Unterschreibe die Petition online und teile sie mit Freund:innen, Familie und Bekannten. Je mehr Menschen mitmachen, desto größer ist die Wirkung!
Die Petition wird von drei Organisationen gemeinsam getragen:
Initiative WiduLand e.V.: Setzt sich für den Schutz von Natur und Kulturlandschaften sowie eine nachhaltige Bahnplanung ein.
Westfälisch-Lippischer LandFrauenverband e.V.: Vertritt die Interessen von Frauen und Familien im ländlichen Raum und engagiert sich für bessere Lebensbedingungen und nachhaltige Entwicklung.
Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.: Vertritt Land- und Forstwirte in Westfalen und Lippe, setzt sich für eine nachhaltige Landwirtschaft und den Erhalt ländlicher Räume ein.
Die gesammelten Unterschriften und das Anliegen werden dem Bundestag übergeben. Der Petitionsausschuss prüft die Forderungen und gibt eine Empfehlung an den Bundestag, der dann entscheidet.
Ja, in der Regel können Petitionen auch auf Papier unterschrieben werden. Für die Bundestagspetition ist jedoch meist die Online-Unterzeichnung vorgesehen.
Wir halten allerdings auch analoge Unterschriftenlisten bereit. Besuche uns bei Infoständen, -veranstaltungen oder schreib uns direkt an, dann stellen wir die Liste für Deine Unterschrift zur Verfügung.
Am Ende des Unterschriften-Sammel-Zeitraumes senden wir die analogen Listen ergänzend zur Online-Unterzeichnung nach Berlin.
In dem Bereich Petition führen wir besondere Unterstützer*innen auf. Besonders sind (öffentliche) Institutionen und Personen – vorbehaltlich deren Zustimmung.
Wir werden keinesfalls alle Unterzeichnenden namentlich auflisten. Falls Du aber genannt werden möchtest, dann kontaktiere uns gerne.
Unter Downloads findest Du Material, das Du digital nutzen kannst.
Falls Du uns aktiv mit Infoständen oder Infoveranstaltungen in Deinem Umfeld unterstützen magst, aber Dir unsicher bist, wie Du all die – teilweise komplexen – Infos rüber bringen kannst, sprich uns an. Wir helfen gerne, indem wir z.B. unser KnowHow in Form von einem (kurzen) PowerPoint-Vortrag teilen.
Jede Person darf eine Petition nur einmal unterschreiben bzw. mitzeichnen – ganz gleich, ob online oder auf einer analogen Unterschriftenliste. Mehrfachunterzeichnungen derselben Petition sind nicht zulässig und werden bei der Auswertung nicht berücksichtigt.
Quellen:
FAQ des Bundestags zu Petitionen
Verfahrensgrundsätze des Petitionsausschusses
- Bitte auf diesen Link klicken, um zur Online-Petition zu gelangen.
- Ein neues Fenster des Deutschen Bundestages – Petitionsausschuss öffnet sich.
- Dort auf “Petition mitzeichnen” klicken.
- Es öffnet sich ein Popup-Fenster.
- Hier kann jetzt unter dem Reiter/Tab “Ich bin neu hier” eine Erstanmeldung/Registrierung erfolgen – mit gültiger Email-Adresse und gewünschtem Passwort.
- Die Petitionsseite sendet eine Mail an die angegebene Mailadresse mit einem Link, der bitte zu bestätigen ist. Bitte auch im Spam-Ordner nachsehen.
- Das Konto ist nun aktiviert.
- Jetzt wieder den bekannten Link verwenden.
- Wer bereits eine Anmeldung hat, kann seine Anmeldedaten eingeben und gelangt sofort zum Ausfüllen bzw. Mitzeichnen der Petition.
Unsere Petition wurde bewusst direkt beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht – und nicht über Plattformen wie openPetition, Campact oder Change.org. Dafür gibt es mehrere gute Gründe:
- Direkte parlamentarische Wirkung: Nur Petitionen, die beim Bundestag eingereicht werden, müssen offiziell geprüft und behandelt werden. Der Bundestag kann eine öffentliche Anhörung ansetzen und die Bundesregierung zur Stellungnahme verpflichten.
- Anerkennung der Unterschriften: Nur Unterschriften, die direkt über das Petitionsportal des Bundestages gesammelt werden, zählen für das Quorum (aktuell 30.000 Stimmen für eine öffentliche Anhörung). Unterschriften auf privaten Plattformen werden vom Bundestag nicht anerkannt.
- Datenschutz und Seriosität: Das Portal des Bundestages garantiert einen hohen Datenschutzstandard. Eure Daten werden ausschließlich für das Petitionsverfahren verwendet und nicht kommerziell genutzt.
- Transparenz und Nachvollziehbarkeit: Der gesamte Ablauf – von der Einreichung über die Prüfung bis zur möglichen Anhörung – ist auf der offiziellen Plattform transparent und nachvollziehbar.
Fazit
Wer möchte, dass ein Anliegen tatsächlich im Deutschen Bundestag behandelt und öffentlich diskutiert wird, muss die Petition direkt beim Petitionsausschuss einreichen. Private Plattformen können Aufmerksamkeit schaffen, führen aber nicht automatisch zu einer parlamentarischen Behandlung und das Quorum für eine Anhörung kann dort nicht erreicht werden.
Alles rund um…
Deutschlandtakt & Zielfahrplan
Der aktuelle Plan setzt auf teure Neubauprojekte, die Natur und Klima belasten. Wir fordern eine nachhaltige Alternative.
Der Deutschlandtakt (aka 3. Zielfahrplan) ist die Idee, das Bahnfahren in Deutschland einfacher und pünktlicher zu machen. Ziel ist, dass Züge überall im Land regelmäßig und zuverlässig fahren, sodass Umsteigen leichter wird und die Anschlüsse besser passen. Dafür werden das Schienennetz und die Fahrpläne aufeinander abgestimmt. Die Bahnstrecken werden dem untergeordnet und dem Fahrplan entsprechend passend gemacht.
Deutschlandtakt bezeichnet das Gesamtkonzept für einen deutschlandweit abgestimmten Taktfahrplan, der bessere Anschlüsse, kürzere Reisezeiten und mehr Kapazität für Personen- und Güterverkehr schaffen soll.
Der Zielfahrplan ist das zentrale Planungsinstrument dieses Konzepts: Er zeigt, wie das Fahrplanangebot im Idealfall aussehen soll und welche Aus- und Neubauten dafür nötig sind.
Der Zielfahrplan wird regelmäßig überarbeitet – aktuell liegt die dritte Version vor. Das zeigt, dass der Deutschlandtakt kein starres Konzept ist, sondern laufend angepasst werden kann.
Die Petition fordert, den Deutschlandtakt so zu überarbeiten, dass weniger neue Strecken gebaut werden müssen, Kosten und CO₂-Ausstoß sinken und die Bahn schneller modernisiert wird.
Weil sich die Rahmenbedingungen verändert haben: Klimaschutz, Kosten, neue Mobilitätsgewohnheiten (z. B. Homeoffice) und die Einführung des Deutschlandtickets. Eine Neuberechnung könnte helfen, schneller und nachhaltiger Verbesserungen für Bahnreisende und die Umwelt zu erreichen.
Kritik gibt es vor allem daran, dass für den aktuellen Deutschlandtakt viele neue Hochgeschwindigkeitsstrecken gebaut werden sollen. Das ist teuer, dauert sehr lange und belastet Natur und Klima. Viele fordern deshalb, das bestehende Bahnnetz auszubauen und den Taktfahrplan nachhaltiger zu gestalten.
Bist du schon bereit?!
Unterzeichne für eine Neuberechnung des Deutschlandtakts.
Alles rund um…
Initiatoren & Unterstützer:innen
Das Petitionsrecht ist im Grundgesetz, Artikel 17, verankert. Es garantiert jeder natürlichen Person – unabhängig von Alter, Staatsangehörigkeit oder Wohnort – das Recht, sich mit Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu wenden.
Unterschieden wird zwischen dem Einreichen einer Petition (also dem Start eines Anliegens) und dem Mitzeichnen oder Unterschreiben einer bestehenden Petition.
• Einreichen: Jede Person kann eine Petition einreichen, auch Minderjährige oder Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit.
• Unterschreiben/Mitzeichnen: Ebenso kann jede Person eine Petition mitzeichnen, um ein Anliegen zu unterstützen.
• Für öffentliche Petitionen beim Bundestag ist in der Regel eine Registrierung auf der Petitionsplattform erforderlich.
Jede Person darf eine Petition nur einmal mitzeichnen.
Quellen:
Rechtliche Grundlagen des Petitionsrechts
FAQ des Bundestags zu Petitionen
Verfahrensgrundsätze des Petitionsausschusses
Die Petition wird gemeinschaftlich von drei Organisationen eingereicht: dem Westfälisch-Lippischen Landfrauenverband e.V., dem Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband e.V. und der Initiative WiduLand e.V.
Als offizielle Ansprechpartnerin und Petentin für diesen Zusammenschluss fungiert Sarah Brodowski. Sie übernimmt die Einreichung der Petition im Namen aller drei Vereine und steht für Rückfragen zur Verfügung.
Kontakt: it@widuland.de
Hinweis: Bei gemeinschaftlichen Petitionen muss laut Bundestag immer eine Ansprechpartnerin oder ein Ansprechpartner benannt werden, der die Einreichung übernimmt und als Kontaktperson fungiert.
Teile die Petition, informiere Dein Umfeld und werde gerne offizielle:r Unterstützer:in hier auf der Petitions-Webseite.
Unter Downloads findest Du Material, das Du digital nutzen kannst.
Falls Du uns aktiv mit Infoständen oder Infoveranstaltungen in Deinem Umfeld unterstützen magst, aber Dir unsicher bist, wie Du all die – teilweise komplexen – Infos rüber bringen kannst, sprich uns an. Wir helfen gerne, indem wir z.B. unser KnowHow in Form von einem (kurzen) PowerPoint-Vortrag teilen.
Unterschreibe die Petition online und teile sie mit Freund:innen, Familie und Bekannten. Je mehr Menschen mitmachen, desto größer ist die Wirkung!
In dem Bereich Petition führen wir besondere Unterstützer*innen auf. Besonders sind (öffentliche) Institutionen und Personen – vorbehaltlich deren Zustimmung.
Wir werden keinesfalls alle Unterzeichnenden namentlich auflisten. Falls Du aber genannt werden möchtest, dann kontaktiere uns gerne.
Unter Downloads findest Du Material, das Du digital nutzen kannst.
Falls Du uns aktiv mit Infoständen oder Infoveranstaltungen in Deinem Umfeld unterstützen magst, aber Dir unsicher bist, wie Du all die – teilweise komplexen – Infos rüber bringen kannst, sprich uns an. Wir helfen gerne, indem wir z.B. unser KnowHow in Form von einem (kurzen) PowerPoint-Vortrag teilen.
Alles rund um…
Technisches & Datenschutz
Deine Daten werden ausschließlich für die Petition an den deutschen Bundestag genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.
Ja, in der Regel können Petitionen auch auf Papier unterschrieben werden. Für die Bundestagspetition ist jedoch meist die Online-Unterzeichnung vorgesehen.
Wir halten allerdings auch analoge Unterschriftenlisten bereit. Besuche uns bei Infoständen, -veranstaltungen oder schreib uns direkt an, dann stellen wir die Liste für Deine Unterschrift zur Verfügung.
Am Ende des Unterschriften-Sammel-Zeitraumes senden wir die analogen Listen ergänzend zur Online-Unterzeichnung nach Berlin.
Deine Daten sind sicher. Du kannst Deine Unterschrift online über die Seite der Bundesregierung abgeben.
Falls Du auf einer analogen Unterschriftenliste unterzeichnen möchtest oder dies schon getan hast, sichern wir Dir zu, dass wir diese Listen nur zum Zwecke der Petition nutzen und diese an den Petitionsausschuss senden werden.
- Bitte auf diesen Link klicken, um zur Online-Petition zu gelangen.
- Ein neues Fenster des Deutschen Bundestages – Petitionsausschuss öffnet sich.
- Dort auf “Petition mitzeichnen” klicken.
- Es öffnet sich ein Popup-Fenster.
- Hier kann jetzt unter dem Reiter/Tab “Ich bin neu hier” eine Erstanmeldung/Registrierung erfolgen – mit gültiger Email-Adresse und gewünschtem Passwort.
- Die Petitionsseite sendet eine Mail an die angegebene Mailadresse mit einem Link, der bitte zu bestätigen ist. Bitte auch im Spam-Ordner nachsehen.
- Das Konto ist nun aktiviert.
- Jetzt wieder den bekannten Link verwenden.
- Wer bereits eine Anmeldung hat, kann seine Anmeldedaten eingeben und gelangt sofort zum Ausfüllen bzw. Mitzeichnen der Petition.
Unsere Petition wurde bewusst direkt beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht – und nicht über Plattformen wie openPetition, Campact oder Change.org. Dafür gibt es mehrere gute Gründe:
- Direkte parlamentarische Wirkung: Nur Petitionen, die beim Bundestag eingereicht werden, müssen offiziell geprüft und behandelt werden. Der Bundestag kann eine öffentliche Anhörung ansetzen und die Bundesregierung zur Stellungnahme verpflichten.
- Anerkennung der Unterschriften: Nur Unterschriften, die direkt über das Petitionsportal des Bundestages gesammelt werden, zählen für das Quorum (aktuell 30.000 Stimmen für eine öffentliche Anhörung). Unterschriften auf privaten Plattformen werden vom Bundestag nicht anerkannt.
- Datenschutz und Seriosität: Das Portal des Bundestages garantiert einen hohen Datenschutzstandard. Eure Daten werden ausschließlich für das Petitionsverfahren verwendet und nicht kommerziell genutzt.
- Transparenz und Nachvollziehbarkeit: Der gesamte Ablauf – von der Einreichung über die Prüfung bis zur möglichen Anhörung – ist auf der offiziellen Plattform transparent und nachvollziehbar.
Fazit
Wer möchte, dass ein Anliegen tatsächlich im Deutschen Bundestag behandelt und öffentlich diskutiert wird, muss die Petition direkt beim Petitionsausschuss einreichen. Private Plattformen können Aufmerksamkeit schaffen, führen aber nicht automatisch zu einer parlamentarischen Behandlung und das Quorum für eine Anhörung kann dort nicht erreicht werden.
Bist du jetzt bereit?!
Unterzeichne für eine Neuberechnung des Deutschlandtakts.
